Medamana Nr.2 - April 1968

Die Winkelsmühle

1483, am 6. April, wird die Mühle „Im Winkel“ erwähnt. Sie gehörte den Erben des Düsseldorfer Amtmanns und Schloßhauptmanns Giesgen Gogreve (gest. 1502), Lehnsherr von Hans Hellenbruch, dessen Hellenbrucher Mühle Anfangs Zwangsmühle für Diepensiepen, Bruchhausen und Millrath war. Nach dem Tode Giesgens bewilligt Herzog Johann der Witwe Margarete geb. von der Recke und ihren Söhnen (Wilhelm, Amtmann von Mettmann, gest. 1531, und Kanzler Johann G., gest. 1554, aus Schloß Hellenbruch), „daß Millrath und Bruchhausen auf der Mühle im Winkel mahlen dürfen und nirgendwo anders“.

Als Grund hatte die Witwe angegeben, daß der Weg für die Bauern aus den Ortschaften Millrath und Bruchhausen nach Hellenbruch zu weit sei.

(Staatsarchiv Düsseldorf Kellnereirechng.)
Dr. Kl.

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