Denkmalschutz

Baudenkmal

1970 wurde auf Antrag des Zweckverbandes das Mühlengebäude unter Denkmalschutz gestellt. Die wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals „Winkelsmühle“ wurden wie folgt definiert:

- Typisch für Ort und Landschaft: gestaffelter Baukörper
- Zugehörigkeit zu einem richtigen Typ: Massivbau mit Trennung der Funktionen Mühle und Wohnen
- Selten gewordenes Beispiel eines Haustyps: Mühle seit 1483, im 18. Jahrhundert neu gebaut
- Zeugnis von Veränderungen und Entwicklungen: Mühle – Wohn-/Bürohaus

Der Name „Winkel“ steht neuhochdeutsch für „abgelegener Ort“.

Beschreibung:

Das dreigeschossige Bruchsteingebäude liegt in der Talaue auf der nördlichen Seite des Neandertales. Es besitzt einen zweigeschossigen Anbau. Auf der Südseite sind im Erdgeschoss neben der Tür nur 3 kleine Fenster vorhanden. Das deutet auf Betriebsräume und den Nebeneingang für das Mahlgut hin. Im 1. und 2. Obergeschoss sind je 4 Fenster mit Schlagläden, in einem Rahmen aus Kanthölzern, angeordnet. Dadurch sind die Bögen über den Fenstern verschwunden. Im schiefergesäumten, mit neuen Hohlpfannen gedeckten Satteldach sind drei neue Schleppgauben. Die Ostseite zeigt neben 6 Fenstern eine Türe, die in die Wohn- und Wirtschaftsräume der Mühle führte. Auf der Nordseite befindet sich das Mühlrad. Der Anbau auf der Westseite beschränkt die Fenster am Hauptgebäude auf 3.

Der Anbau ist im Erdgeschoss in Bruchsteinen, im Obergeschoss in Fachwerk gehalten. Nur die Windaussteifungen des Fachwerks sind alt, die übrigen Holzteile sind aus Nadelholz. Das Satteldach ist, wie der ganze Bau, eine Wiederholung des größeren Baukörpers, diese gegenseitig unterstützende Baugruppe wirkt dadurch harmonisch. Bei dem Verkauf an privat 1997 wurden strenge Auflagen hinsichtlich des Denkmal- und Naturschutzes gestellt.

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